Bei den Minis läuft etwas!

Für Minis

Bei den Minis läuft etwas! Das weisst du besonders gut, denn du bist eine*r von rund 24’000 Ministrant*innen in der deutschsprachigen Schweiz! Für deinen wertvollen Dienst in der Kirche vor Ort möchten wir dir herzlich danke sagen!

Du kannst neue Minis kennenlernen!
Willst du dich mit anderen Minis vernetzen? Klick auf minis.ch und schau, was bei den anderen Minis so läuft. Du findest uns übrigens auch bei Instagram und Facebook.

Du bist eine*r von 23283!
Wenn du wissen willst, in welchem Bistum es wie viele Minis gibt, klicke auf den Link, scroll etwas runter und entdecke die Zahlen zu den Minis in der deutschsprachigen Schweiz.

Du hast ein heiliges Vorbild!
Der Heilige Tarzisius ist der Patron aller Ministrant*innen. Die Legende erzählt, dass Tarzisius im 3. Jahrhundert zu der christlichen Gemeinde in Rom gehörte. Zu seinen Aufgaben gehörte es unter anderem, den kranken Leuten die Kommunion nach Hause zu bringen. Eines Tages war er auch wieder mit der Eucharistie unterwegs. Er wurde von anderen Jugendlichen bei diesem Dienst erwischt und aufgefordert, zu zeigen, was er unter seinem Gewand trug.

Du bist Teil einer langen Geschichte!
Der Dienst von Minis als Assistenztätigkeit für den Vorsteher des Gottesdienstes dürfte bereits in den ersten christlichen Gemeinden existiert haben, denn die Gottesdienste wurden von verschiedenen Menschen mitgestaltet. In frühen christlichen Texten ist unter anderem von „Akolythen“ die Rede. Akolyth ist ein griechisches Wort und bedeutet „Begleiter“. Akolythen brachten die Kerzen, den Wein und das Wasser zum Altar und halfen dem Bischof im Gottesdienst. Damit war der Mini-Dienst geboren.

Bereits im frühen Mittelalter sind Minis im Gottesdienst unerlässlich. Zu dieser Zeit war es üblich, dass Priester jeden Tag einen Gottesdienst feierten. Etwa ab dem 6. Jahrhundert stieg die Anzahl an Priestern. Damit alle Priester eine Messe feiern konnten, wurden die grossen Kirchen mit Seitenaltären ausgestattet, an denen die Priester mit einem Altardiener die Messe gefeiert haben.

Papst Leo IV verfügte in diesem Zusammenhang im 9. Jahrhundert, dass jeder Priester bei der Messe einen Kleriker oder einen „Scholaren“ zur Seite haben müsse, der die Lesungen liest, ihm bei der Messe antwortet oder mit ihm die Psalmen singt. Gemäss dem Konzil von Trient (1545-1563) machte sein Fehlen die Messe zwar nicht ungültig, aber unerlaubt. Aus dem jugendlichen Lektor wurde somit die Minis Vertreter*innen der Gemeinde. Die Beteiligung von Minis wurde daher auch zu einer Voraussetzung für eine gültige Messfeier.

Lange wurde darüber gestritten, ob der Mini-Dienst künftigen Priestern vorbehalten sein soll. Da die Aufgabe als Ministrant*in eine besondere Ausbildung erforderte, wurden die Knaben in den Schulen auf ihren Dienst am Altar vorbereitet. Trotz der Forderung, dass dieser Dienst einem Kleriker vorbehalten sein sollte, übernahmen ab dem 11. Jahrhundert immer auch Laien diese Aufgabe.

Die letzten grossen Veränderungen im Bereich der Liturgie brachte das II. vatikanische Konzil. So veränderte sich auch das Verständnis des Minidienstes. Die Minis sind heute nicht mehr Stellvertretende oder gar „Ersatz“ der feiernden Gemeinde. Sie nehmen eine eigenständige Rolle innerhalb des liturgischen Geschehens ein. Die Konstitution „Sacrosanctum Concilium“ von 1963 spricht vom Ministrant*innendienst als einem «wahrhaft liturgischen Dienst».

Heute sind selbstverständlich auch Frauen und Mädchen als Ministrantinnen tätig. Seit der Liturgiereform des II. Vatikanischen Konzils begannen viele Pfarreien, Mädchen als Ministrantinnen zu beauftragen. 1992 entschloss sich Papst Johannes Paul II. zu einer „authentischen Interpretation“ des Can. 230§2, nach dem alle anderen Funktionen – ausser den auf Dauer bestellten Lektoren und Akolyten – unterschiedslos von Männern und Frauen wahrgenommen werden können. Zu diesen Funktionen gehört auch das Ministrieren. Diese Entscheidung des Papstes wurde aber erst in einem Schreiben der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramente vom 15. März 1994 allgemein veröffentlicht. Seitdem sind Mädchen und Frauen offiziell zum Altardienst zuzulassen und ihr vielerorts längst üblicher Einsatz wurde „legalisiert“.